Charta der
deutschen Heimatvertriebenen
gegeben zu Stuttgart am 5. August 1950
Im Bewußtsein ihrer Verantwortung
vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum
christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen
Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller
europäischen Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen
Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres
Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit
gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und
Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr
Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung
eines freien und geeinten Europas ansehen.
1. Wir Heimatvertriebenen
verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und
heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das
letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.
2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die
Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne
Furcht und Zwang leben können.
3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am
Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Wir haben unsere Heimat verloren.
Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat die Menschen in
ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat
trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten. Wir haben dieses Schicksal
erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das
Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der
Menschheit anerkannt und verwirklicht wird. So lange dieses Recht für
uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit
verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen, geläuterten Formen
verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit allen Gliedern
unseres Volkes schaffen und wirken. Darum fordern und verlangen wir
heute wie gestern:
1. Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern
auch in der Wirklichkeit des Alltags.
2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf
das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses
Grundsatzes.
3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das
Leben des deutschen Volkes.
4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den
Wiederaufbau Europas. Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung
am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am
schwersten Betroffenen empfinden. Die Völker sollen handeln, wie es
ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht.
Die Völker müssen erkennen, daß
das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge,
ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und
Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert. Wir rufen Völker und
Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus
Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine
bessere Zukunft gefunden wird.